Bauzonen

[66] Bauzonen nennt man die örtlichen Bezirke der abgestuften Bauordnung, d.h. der Staffel- oder Zonenbauordnung (s.d.). Der geometrische Begriff der »Zonen« findet auf diese Bezirke keine Anwendung. Ost versteht man unter Bauzonen größere Bezirke, in welchen, nach Straßen oder in andrer Weise örtlich verteilt, verschiedene Bauklassen vorgeschrieben sind.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 66.
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