[81] Blendung, Verkleidung von rauhem Mauerwerk mit einem andern Stoffe, sei es Holz oder Stein u.a., teils zum Zwecke des Schutzes gegen Nässe von außen oder zur Abhaltung von Feuchtigkeit im Innern der Mauern nach den Wohnräumen. In beiden Fällen wird ein unmittelbares Auflegen der Blendung auf die Mauern nicht stattfinden, sondern Trennung durch eine Luftschicht anzuordnen sein.
Weinbrenner.