[99] Bootshaus, eine an den Ufern von Flüssen oder Seen, z.B. an den Schweizer und oberitalienischen Alpenseen, zum Schütze von kleinen Schiffen gegen Wetter- und Wellenschlag errichtete Halle in Holz- oder Steinbau. In neuerer Zeit bedarf der hochentwickelte Ruder- und Segelsport zur Bergung seiner leichtgebauten, wertvollen Boote eines Schutzes und verbindet damit Räume zu Vereinszwecken.
Diese Bootshallen sind so anzuordnen, daß man mit den Schiffen vom Wasser direkt einfahren kann, oder es ist eine ansteigende Rampe zu beschaffen, um die Schiffe an Land und in die Halle zu bringen, wo sie aufzulagern sind. Die Vereinszimmer bestehen in Erfrischungsräumen mit Festsaal, Verwaltungszimmer, Spiel- und Lesezimmer, Umkleideräume und Badezellen u.s.w.; sie sind in der Hauptsache in einem Obergeschoß mit bequemen Zugängen unterzubringen (vgl. die Figuren auf der nächsten Seite).[99]
Literatur: [1] Deutsche Bau-Ztg. 1902, S. 559. [2] Zentralblatt der Bauverwaltung 1900, S. 417; 1902, S. 150. [3] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 4. Halbband, 2. Heft, 1904, S. 268 bis 271. [4] »Architekt« 1904, Tafel 126. [5] Neumeister u. Häberle, Die Holzarchitektur, Stuttgart 1895
Weinbrenner.