[296] Brettdecke (Bretterdecke). 1. Eine Decke, deren Untersicht mit Brettern sichtbar verschalt ist. Die Bretter können hierbei a) mit offenen, b) mit durch Fugenlatten verdeckten Fugen ungehobelt verbleiben oder aber in glatten Flächen[296] gehobelt, c) mit gefalzten Fugen eine einfache, oder d) mit profilierten Fugenleisten eine reiche Ausbildung und Musterung erfahren ( s.a. Stülpen). 2. Balkendecke, deren Zwischenfüllung in sichtbaren Brettern besteht (Schrägboden; s. die Figur S. 296). Auch diese Art kann in ungehobeltem Holzwerk oder in einfacher oder reicherer Durchbildung der Flächen ausgeführt werden.
Weinbrenner.