[298] Brettzaun, einfachste geschlossene Umgrenzung von Höfen, Gärten und sonstigen Geländen.
Je nachdem die Bretter in wagerechter oder senkrechter Richtung angebracht werden, sind sie unmittelbar an Holzpfosten, die in Entfernungen von 22,5 m in die Erde eingesetzt oder aber an Zwischenriegeln von Holz oder Eisenschienen, die in Pfosten von Stein, Holz oder Eisen eingelassen sind, zu befestigen. Die Entfernung der letzteren ist der vorbesprochenen gleich, hängt übrigens von der Stärke der Riegel und der Dicke der Bretter ab. Letztere werden angenagelt oder angeschraubt ( s.a. Bretterschalung).
Weinbrenner.