Buhnenkammer

[391] Buhnenkammer, die an den festen Ufern für Aufnahme der Wurzel einer Bühne hergestellte, bis zum zeitigen Wasserspiegel abreichende Baugrube, in der zum Anhalten der ersten Faschinenlage Buhnenpfähle eingeschlagen werden.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 391.
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