[677] Daumenhammer, ein durch Transmission betriebener Vertikalhammer (vgl. Hammer), bei dem der Hammerbär oder Fallblock durch einen auf einer Welle sitzenden Daumen gehoben wird.
In der Figur, die einen Schmerberschen Hammer darstellt, ist a der Hammerbär, b der Daumen, c der Schlitz des Bars, in den der Daumen eingreift. Die Federn d und e dienen zur Vermeidung von Stößen. Durch einen Hebel kann der Hammer festgestellt werden. Man bezeichnet auch die durch Daumen und Daumenwelle betriebenen Hebelhämmer als Daumenhämmer (vgl. Aufwerfhämmer).
Dalchow.