[5] Doppelfeuer, die nichtamtliche Bezeichnung für Leuchtfeuer, die zwei Lichter von derselben Farbe entweder senkrecht über- oder nebeneinander (wie z.B. auf Feuerschiffen) zeigen. In ersterer Art werden sie hauptsächlich zu Hafenfeuern, Richtfeuern u.s.w. benutzt. Im amtlichen Sprachgebrauch sagt man statt Doppelfeuer: »zwei u.s.w. Feuer«. Vgl. Leuchtfeuer.
von Niessen.