Eingeblindet

[238] Eingeblindet, Bezeichnung für Säulen, die zum Teil in die Wand eingerückt oder, bei Tischlerarbeit, hinten ebengehobelt und aufgeleimt sind.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 238.
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