[239] Eingießen, in der Schlosserei, Beseitigen von Eisenteilen in Stein mit zuerst flüssigen Stoffen, die später erstarren und hart werden.
Hierzu sind dienlich: 1. Blei, das beim Erstarren sein Volumen verringert und deshalb in die Oeffnung mit einem Eisen einzustemmen ist. 2. Schwefel und Gips, letzterer mit Zusatz von Feilspänen. Diese Stoffe haben die Eigenschaft, beim Erstarren an Volumen zuzunehmen, wodurch die Oeffnung gut ausgefüllt wird; da aber weiche Steine hierdurch leicht gesprengt werden, so sind sie nur bei hartem und zähem Gestein anwendbar. 3. Zement und 4. Kitt. Je nach dem angewendeten Stoffe spricht man von Einbleien, Eingipsen, Einkitten u.s.w. Das zu beteiligende Stück muß eine rauhe Oberfläche haben und am hinteren Ende stärker fein; ebenso ist im Stein ein schwalbenschwanzförmiges Loch einzuhauen, um die Beteiligung auf die Dauer zu sichern (s. die Figur). Die seitlichen Wangen des Steins müssen mindestens 46 cm stark sein.
Weinbrenner.