[242] Einkerben, 1. mit einer Kerbe versehen, z.B. das Schnurgerüste zum Einhängen der Schnüre; 2. die Pfosten einer Fachwand werden vom Maurer mit einem Beile seitlich eingekerbt, damit die Backsteine der Ausmauerung hinter die Vorderkante des Holzes eingreifen (s. die Figur).
Weinbrenner.