Einkerben

[242] Einkerben, 1. mit einer Kerbe versehen, z.B. das Schnurgerüste zum Einhängen der Schnüre; 2. die Pfosten einer Fachwand werden vom Maurer mit einem Beile seitlich eingekerbt, damit die Backsteine der Ausmauerung hinter die Vorderkante des Holzes eingreifen (s. die Figur).

Weinbrenner.

Einkerben
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 242.
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