Einlaßpforte

[243] Einlaßpforte, kleine Türe an oder neben einem größeren Tore; sie dient dazu, nach Schluß der Hauptöffnung noch Fußgänger einzulassen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 243.
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