[315] Eisenbahnfrachtrecht, der Inbegriff der rechtlichen Bestimmungen und Rechtsgrundsätze betreffend Abschluß und Erfüllung des Eisenbahnfrachtvertrages und betreffend die aus Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung sich ergebenden Folgen. S.a. Eisenbahnrecht und Eisenbahnverkehr (auch bezüglich der Literatur).
Cauer.