[592] Fahrstühle, im engeren Sinne die zur Aufnahme von Lasten oder Personen bestimmten Plattformen oder Gehäuse bei Aufzügen (s.d.), im weiteren Sinne die für Lasten- und Personenbeförderung dienenden Hebevorrichtungen mit fester Führung der die Last aufnehmenden Teile.
K. Specht.