Fahrstühle

[592] Fahrstühle, im engeren Sinne die zur Aufnahme von Lasten oder Personen bestimmten Plattformen oder Gehäuse bei Aufzügen (s.d.), im weiteren Sinne die für Lasten- und Personenbeförderung dienenden Hebevorrichtungen mit fester Führung der die Last aufnehmenden Teile.

K. Specht.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 592.
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