[684] Feldeisenbahndienst umfaßt 1. den Betrieb der im Kriege von den Truppen in Anspruch genommenen Eisenbahnen teils im eignen, namentlich aber im Feindeslande; 2. den dienstlichen Verkehr mit den heimischen Eisenbahnbehörden behufs Durchführung aller für Kriegszwecke erforderlichen Militärtransporte, soweit dieselben nicht von der heimischen Zentralbehörde aus geleitet werden; 3. die Zerstörung und Wiederherstellung von Bahnen und Brücken auf dem Kriegsschauplatze; 4. Herstellung, Betrieb und Rücktransport von schmalspurigen Feldgleisen zu Belagerungs- und andern Kriegszwecken (s. Feldeisenbahnen, militärische). Um eine geeignete Betätigung des Feldeisenbahndienstes zu ermöglichen, muß die Organisation derselben schon zu Friedenszeiten vorbereitet und erprobt werden. Goering.