[704] Fernmeldeapparate, Fernmelder, Fernzeiger, alle jene Einrichtungen, durch die ein bestimmter Vorgang – z.B. die Bewegungen des Wassers oder der Quecksilbersäulen in Barometern und Thermometern, das Eintreten von Feuersgefahr, der Eintritt von Betriebsstörungen an Motoren u.s.w. – an einer Stelle zur Kenntnis gebracht wird, die von jener, an der lieh der Vorgang vollzieht, weit entfernt ist.