[708] Fernsprechämter, Anlagen zur Verbindung der Teilnehmer an einer Stadtfernsprecheinrichtung mit andern Teilnehmern in demselben Orte oder außerhalb. Man unterscheidet hiernach Ortsämter und Fernämter, ferner Selbstanschlußämter oder automatische Aemter, wenn die Herstellung der Verbindung nicht durch Beamte, sondern auf elektromagnetischem Wege erfolgt. Näheres s. Telephonie.
O. Fentsch.