Fließgrenze

[91] Fließgrenze. Der Ausdruck wird in der Elastizitäts- und Festigkeitslehre als zusammenfassende Bezeichnung für Streckgrenze (s. Dehnung, Zugelastizität), Stauch- oder Quetschgrenze (s. Druckelastizität), Bieggrenze (s. Biegungselastizität) u.s.w. angewendet, also allgemein als Bezeichnung derjenigen oberhalb der Proportionalitätsgrenze (s. Elastizitätsgrenze) gelegenen Stelle, von welcher an auch ohne erhebliche Zunahme der Beanspruchungen verhältnismäßig große bleibende Formänderungen entliehen; vgl. Zerreißversuch.

Weyrauch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 91.
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