Gegenwinkel

[344] Gegenwinkel, in einem Dreieck der Winkel, welcher einer Seite gegenüber liegt. Im Parallelogramm diejenigen Winkel, welche keine gemeinschaftlichen [344] Schenkel besitzen. Bei Parallelen, welche von einer Geraden geschnitten werden, bezeichnet man dasjenige Winkelpaar an verschiedenen Scheiteln als Gegenwinkel, von denen der eine innerhalb, der andre außerhalb der Parallelen, beide jedoch auf einer Seite der Schneidenden liegen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 344-345.
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