Gekuppelt

[349] Gekuppelt, Bezeichnung für zwei gleichartige Bau-, Maschinenteile u.s.w., welche zu einem einheitlichen Ganzen durch ein beiden gemeinsames Glied verbunden sind; daher gekuppelte Träger, an den Stützpunkten miteinander verbundene Träger.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 349.
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