[632] Grisaillegarn ist ein ganz oder teilweise aus mehrfarbigen oder mißfarbigen Abfällen (Lumpen) hergestelltes Kunstwollgarn.
Infolge seiner Herstellung aus Abfällen der bezeichneten Art besitzt es eine trübe oder unbestimmte Färbung, welche seine Verwendung ohne neues Färben, sei es im Strang oder im Stück, unmöglich macht. Eindrähtiges Grisaillegarn wird nicht als gefärbt, sondern als roh verzollt. Grisaillegarn, welches eine Beimischung von Baumwolle im Höchstbetrag von 5% enthält, wird als ungemischtes Grisaillegarn verzollt.
E. Müller-Dresden.