[687]Gurtungeneines Trägers, bei Vollwand- oder Blechträgern die durch Winkel- und Flacheisen gebildete Randverstärkung, bei Fachwerksträgern die nach der Längsrichtung durchgehenden, am Umfang des Trägers liegenden Stäbe.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 687.