Herdmauern

[48] Herdmauern, schmale, hakenförmig in die Tiefe greifende Mauern zwischen den Widerlagern eines Durchlasses, und zwar am Ein- und Auslaufe, bei größerer Objektlänge auch innerhalb derselben, vielfach auch an der Wasserseite von Talsperrenmauern vorkommend.

Sie dienen im allgemeinen zur Sicherung der Fundamente gegen Unterwaschung und bei Durchlässen insbesondere zur Festhaltung des Herdpflasters, welches zum gleichen Zwecke die ganze Sohle innerhalb des Durchlasses (als eine Bettung) bedeckt. Dehnt sich die tiefere Herdmauerung über die ganze gedachte Sohle aus (dann gewöhnlich in Form eines Sohlengewölbes), so ist dies ein gemauerter Herd.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 48.
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