[462] Kettenschloß, entweder ein teilbares Kettenglied oder eine Kettenbefestigung.
Ersteres kann nach Fig. 1 aus zwei je einseitig offenen Hälften bestehen, die nach dem Einsetzen mit vier Stiften vernietet werden; es ist aber schwächer als die Kette. Von fast gleicher Stärke mit der Kette sind die Schäkel mit verstiftetem Bolzen (Fig. 2), die man bei der Kettenschiffahrt verwendet. – Zur Festhaltung einer Kette an beliebiger Stelle legt man eine zweihälftig gegossene, innen nach der Kettenform verzahnte Muffe (Kettenschloß) an, die mehrere Kettenglieder faßt und ihrerseits wieder festgelegt wird.
Lindner.