[486]Kirchenbefried(Kirchenfried), im Mittelalter der von einer Mauer begrenzte Teil, der einen größeren Hof oder Bezirk um die Kirche herum bildete und das Asylrecht besaß.
Weinbrenner.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 486-487.