[551]Kohlenhafen, diejenigen Seehäfen (s.d.) oder Teile von solchen, welche speziell zur Verfrachtung von Kohlen eingerichtet sind und deshalb namentlich mit entsprechenden Ladevorrichtungen versehen werden.
Zschokke.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 551-552.