Kragträgerbrücken

[661] Kragträgerbrücken, Brücken, deren Hauptträger als kontinuierliche Gelenkträger (s.d., ferner Brücken, eiserne, und Auslegerbrücken) ausgeführt sind.

Man bezeichnet sie auch als Auslegerbrücken, Konsolträgerbrücken, Brücken mit Gerberschen Gelenkträgern, Cantileverbrücken. Das System wird gewöhnlich auf drei oder mehr Oeffnungen angewendet, in einigen Beispielen sind jedoch auch Brücken mit bloß einer Oeffnung mit Kragträgern, die dann an den Widerlagern eine Verankerung erhalten mußten, ausgeführt worden (Sukkurbrücke in Indien).

Melan.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 661.
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