Kreuzeryacht

[694] Kreuzeryacht, im Gegensatz zur Rennyacht Sportsegelfahrzeuge von guter Seefähigkeit und bequemen Unterkunftsräumen für den Eigner und die Besatzung. Die Kreuzeryachten müssen nach den Bestimmungen der Schiffsklassifikationsgesellschaften erbaut werden.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 694.
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