[109] Lederbeschwerung, unzulässige Imprägnierung von Leder mit Stoffen, welche entweder nicht im normalen Leder vorhanden sind, oder mit solchen, welche einen Bestandteil des normalen Leders bilden und demselben zu Beschwerungszwecken in größerer Menge einverleibt werden.
Zu der ersten Gruppe gehören namentlich Zucker, Chlorbaryum und Baryumsulfat (Kochsalz nur in seltenen Fällen), von welchen beschwerte Leder bis zu 20% enthalten, und zur zweiten Gruppe Wasser, Fett und Gerbstoff. Beschwerungen der letzteren Art liegen vor, wenn Leder schlecht getrocknet, zu stark gefettet (Ueberfettung) oder beim Schlusse des Gerbprozesses mit sehr Harken Brühen oder sogar mit Gerbextrakten imprägniert worden sind.
Päßler.