Leuchtpatronen

[387] Leuchtpatronen, Feuerwerkskörper, die verschieden farbig leuchtend hergestellt werden.

Die betreffenden Masten werden in Kegelform feucht gepreßt, mit einer Stoppine (Zündschnur) versehen, trocknen gelassen, auf eine Schwarzpulverladung in eine Patronenhülse gesetzt und nach Art der Jagdpatronen aus Pistolen verfeuert. Beim Abbrennen des Schwarzpulvers entzündet sich die Zündschnur und die in die Luft geschleuderten Leuchtkugeln brennen nach Art von bengalischem Feuer ab. Was die verschiedenen Mischungen anbelangt, so enthalten z.B. gelbbrennende Leuchtkugeln Magnesium, oxalsaures Natron und salpetersauren Baryt, die grün leuchtenden chlorsauren Baryt und die rot leuchtenden oxalsaures Strontium; daneben enthalten alle diese Mischungen meist Ruß, Zucker, chlorsaures Kali, Kreide sowie als Bindemittel zum feuchten Formen der Kegel, Gummi oder Dextrin.

Mezger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 387.
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