[484] Liniensignale, durchlaufende. Die Liniensignale werden nach der neuen Signalordnung für die deutschen Eisenbahnen nur mit Läutewerken gegeben. Die Hornsignale sind fortgefallen.
Die Läutesignale (Gruppe I) sind:
Nr. 1 und 2 Abläutesignale, Nr. 3 Ruhesignale. Alle drei werden wie früher gegeben.
Nr. 4. Gefahrsignal. Wird wie früher gegeben. Bedeutung: Es ist etwas Außergewöhnliches zu erwarten. Alle Züge sind aufzuhalten. Diese letztere Bestimmung ist also neu.
Köchy.
Lueger-1904: Liniensignale [1]