Lochproben

[184] Lochproben dienen zur Erprobung der Bearbeitungsfähigkeit von Blechen, Formeisen, Nieteisen und fertigen Nieten bei Rotglut; die Probe wird daher auch wohl kurz mit »Rotbruchprobe« benannt.

Sie besteht im wesentlichen darin, daß das auf etwa 650° C. erhitzte Probestück unter den nachgenannten Versuchsbedingungen mit einem Stempel unter dem Hammer gelocht wird, wobei es vom Loch nach dem Rande hin nicht aufreißen darf. Prismatische Streifen aus Blechen und Formeisen werden ganz allgemein in der Mitte der Breitseite derart gelocht, daß der Abstand des Loches vom Rande gleich der halben Dicke der Probe ist. Im übrigen bestehen dafür folgende Vorschriften:


Lochproben

Bei Nieteisen wird die Lochprobe nach den vorgenannten Vorschriften II und III an zylindrischen Abschnitten ausgeführt, deren Länge gleich dem doppelten Durchmesser ist. Die Proben werden auf ein Drittel bis ein Viertel ihrer Länge niedergestaucht und dann in der ursprünglichen Achsrichtung gelocht. Die Kriegsmarine schreibt für Rundstangen und Niete das Lochen quer zur Achse vor; der Durchmesser des Lochstempels soll hierbei gleich dem Nietdurchmesser sein.

Rudeloff.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 184.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: