Log

[194] Log, Apparat oder Vorrichtung zum Messen der Schiffsgeschwindigkeit. Man unterscheidet Grundlog, Reelingslog, gewöhnliches Log und Patentlog.

Das nur bei mäßiger Fahrt anwendbare, bei Strom falsche Daten ergebende Grundlog, besteht darin, daß man mit der am Heck ausgeworfenen Lotleine zunächst die Wassertiefe mißt, die Zeit notiert, dann von der Leine beim Weiterfahren eine bestimmte Länge aussteckt und wieder die Zeit vermerkt. Die Wassertiefe entspricht dann der Länge der einen Kathete, die Länge der schräg ausgelaufenen Lotleine der Hypotenuse eines rechtwinkligen Dreiecks, dessen andre Kathete die in. einer bestimmten Zeit zurückgelegte Strecke, d.h. die Schiffsgeschwindigkeit, ergibt. – Zur Benutzung des Reelingslogs bringt man auf der Reeling in bestimmtem Abstande Marken an, wirst vorn am Bug des Schiffes einen schwimmenden Gegenstand über Bord und notiert die Zeiten des Passierens desselben an jenen Marken, woraus die Fahrt des Schiffes leicht zu berechnen ist. – Das Prinzip des gewöhnlichen Logs besteht darin, daß man einen festen Punkt im Wasser schafft und die Länge der an ihm befestigten in einer bestimmten Zeit auslaufenden Logleine feststellt. Der feste Punkt wird durch ein Logscheit gebildet, das aus einem an der Rundung beschwerten Holzsektor besteht, so daß das Scheit im Wasser eine senkrechte Lage annimmt. An ihm ist die von der Logrolle leicht ablaufende Logleine so befestigt, daß ein Teil der in drei Enden nach den Ecken des Scheits führenden Leine von dem andern auszulösen ist, um das Einholen des Scheits nach beendetem Loggen zu erleichtern. Die Logleine ist nach einer besonderen, von der Länge der Meridianminuten unter Berücksichtigung der zur Anwendung kommenden Sanduhr abhängigen Berechnung eingeteilt und dort mit Knoten versehen (daher der Name Knoten für Seemeilen). Ein Vorlauf der Leine dient dazu, das Logscheit aus den Wirbeln des Kielwassers heraustreten zu lassen, ehe man das Logglas (Sanduhr) umdreht. Sobald dieses abgelaufen, hält man die Logleine fest und liest die Knotenanzahl ab. – Die Patentlogs (s. die Figur) beruhen meist auf dem Prinzip, daß ein nachgeschleppter Körper infolge des bei der Fahrt auf seine schrägen Flügelflächen ausgeübten Druckes in Drehung versetzt wird und letztere mittels einer Schnur auf Zahnräder überträgt, die in einem an der Reeling befestigten Gehäuse angeordnet und mit Zeigern zum Ablesen an der Gradscheibe versehen sind. Die Einteilung der letzteren ist empirisch festgestellt. Diese Patentlogs haben den Nachteil, daß sie nur den zurückgelegten Weg, nicht aber auch die Fahrgeschwindigkeit im Augenblicke des Ablesens angeben. Letztere muß somit erst aus der Beobachtung, welche Strecke in bestimmter Zeit zurückgelegt wird, berechnet werden. Dagegen gestattet eine andre Art Patentlogs (Strangmeyer) [2], die darin besteht, daß das Wasser durch Röhren in ein Gefäß tritt, die dort befindliche Luft je nach der Geschwindigkeit des Schiffes mehr oder weniger komprimiert und[194] dieses Maß auf Zeiger überträgt, die auf einer Skala spielen, das unmittelbare Ablesen der Schiffsgeschwindigkeit, hat indessen den großen Nachteil der Unzuverlässigkeit, weil einmal dem Wechsel des hydrostatischen Drucks beim Stampfen des Schiffs nicht Rechnung getragen ist und anderseits Verdunstung und Kondensation in der Rohrleitung eine schädliche Rolle spielen. Ein neueres, recht gut wirkendes elektrisches Log von Schultze (Berlin) – die zahlreichen andern elektrischen Logs haben sich nicht bewährt – ist auf dem Mönnichschen System zweier Induktionsspulenpaare aufgebaut, bei welchem das Geräusch eines Unterbrechers so lange in einem eingeschalteten Fernhörer vernehmbar ist, bis die drehbare Spule jedes Spulenpaares genau dieselbe Winkellage zur zugehörigen Spule einnimmt. Beim Schultze-Log wird die Drehung der Spule des einen Paares durch die bei verschiedener Fahrt, d.h. abweichendem hydrodynamischen Druck wechselnden Durchbiegungen einer Membran verursacht, die dem Wechsel des hydrostatischen Drucks nicht ausgesetzt ist, da sie in der Mitte mit einer nach hinten zeigenden gleichen Membran starr verbunden ist. Der Beobachter braucht nur die drehbare Spule des andern Paares um dasselbe, durch Eintritt des Schweigepunkts im Fernhörer kenntliche Maß zu drehen, das mittels Zeigers an einer Teilung unmittelbar die der Fahrt entsprechende Seemeilenzahl angibt.


Literatur: [1] Handbuch der Navigation, herausg. vom Hydrographischen Amt der Kaiserl. Marine, Berlin 1881. – [2] Handbuch der nautischen Instrumente, Berlin 1890, S. 396.

von Nießen.

F. Walkers Patent-Schiffslog.
F. Walkers Patent-Schiffslog.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 194-195.
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194 | 195
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