[342]Mauerrecht, 1. Maß des Rückspringens der oberen Mauer bei einem Mauerabsatz; 2. das Maß, um welches die obere Stärke einer geböschten Mauer gegen die untere zurückbleibt.
Weinbrenner.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 342.