Meßscheibe

[392] Meßscheibe, genau geschliffene Stahlscheibe (s. die Figur), dient zum Kontrollieren der in Werkstätten benutzten Toleranzrachenlehren (s. Meßwerkzeuge), wozu zwei sich um die zugelassene Toleranz unterscheidende Scheiben notwendig sind, ferner als Vergleichsmaße zum Einstellen von Tastern, Schublehren, Mikrometern und andern Meßinstrumenten.

A. Widmaier.

Meßscheibe
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 392.
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