Mittelflügel

[462] Mittelflügel. Seitenflügel, d.h. solche Anbauten an ein Vorderhaus, welche seitlich unmittelbar an das Nachbargrundstück anstoßen, haben den Nachteil, daß die in ihnen enthaltenen Wohnräume keine Querlüftung (s.d.) besitzen. Mittelflügel, d.h. solche Anbauten an ein Vorderhaus, die auf beiden Seiten einen angemessenen Abstand vom Nachbargrundstück wahren, deren Wohnräume somit »quergelüftet« werden können, sind deshalb vorzuziehen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 462.
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