Notwohnungen

[490] Notwohnungen oder Behelfwohnungen. Hl es bei starker Wohnungsnot nicht möglich, Dauerwohnungen rechtzeitig und in der erforderlichen Zahl zu erbauen und bereitzustellen, so wird zum Hilfsmittel der Not- oder Behelfswohnungen gegriffen, indem Holzbaracken erbaut, entbehrliche Lager-, Fabrik-, Saal- und Ladenräume vorübergehend in Wohnungen umgewandelt oder in Keller- und Dachgeschossen unter Entbindung von baupolizeilichen Verboten Wohnräume auf Zeit eingerichtet werden. – S.a. Ersatzbau.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 490-491.
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