[490] Notwohnungen oder Behelfwohnungen. Hl es bei starker Wohnungsnot nicht möglich, Dauerwohnungen rechtzeitig und in der erforderlichen Zahl zu erbauen und bereitzustellen, so wird zum Hilfsmittel der Not- oder Behelfswohnungen gegriffen, indem Holzbaracken erbaut, entbehrliche Lager-, Fabrik-, Saal- und Ladenräume vorübergehend in Wohnungen umgewandelt oder in Keller- und Dachgeschossen unter Entbindung von baupolizeilichen Verboten Wohnräume auf Zeit eingerichtet werden. S.a. Ersatzbau.
Stübben.