[499] Papierwaren, handelsübliche Bezeichnung einer Gruppe von Industrieerzeugnissen, die sich neben und aus der Kartonnagefabrikation als selbständiger Zweig entwickelt hat.
Während das Stoffgebiet der letzteren die Verarbeitung von Pappe bildet, ist für die Papierwaren leichteres Material charakteristisch. Massenartikel zu kurzem Gebrauche, in Buch- oder Steindruck bedruckt, gestanzt, gepreßt oder geklebt, wie Düten und Beutel, Bierglasunterlagen aus Holzschliff u. dgl. Ferner gehören hierher die Papierlaternen in mannigfaltigster Ausführung., die Papiermanschetten für Bukets und Torten, die Spitzenkanten und Borten für Küchenmöbel und Sargschmuck, Lampenschirme aus Kreppapier sowie die unendliche Zahl der Reklame-, Spiel-, Scherz- und Karnevalartikel und ähnliches. Das Kriterium ist eben: ordinäre Massenherstellung und vorübergehender Gebrauch. Sobald ein Artikel mehrfarbig bedruckt oder sonst sorgfältiger bearbeitet ist, gehört er in das Gebiet des Luxuspapiers, wie Abziehbilder, Papierreliefs, Wandsprüche u. dgl., oder in die Branche der Schreibwaren, wie Gratulations- und Ansichtskarten, Briefkassetten, Blocks, Notiz- und Geschäftsbücher.
Herm. Saalfeld.