Pfandbriefe

[503] Pfandbriefe. Hypothekenbanken geben zur Beschaffung neuer Geldmittel sogenannte Pfandbriefe aus, deren Sicherheit darin besteht, daß zu ihren Gunsten die hypothekarischen Forderungen, welche die Bank an bebaute oder unbebaute Grundstücke besitzt, gesetzlich verpfändet sind.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 503.
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