Phonautograph

[105] Phonautograph, ein zum Aufzeichnen von Schallwellen dienender Apparat.

Ein parabolischer Schalltrichter aus Metallblech, vor dessen weiter Oeffnung die Töne erzeugt werden, konzentriert die Wellen gegen eine über die engere Bodenöffnung gespannte Membran. Letztere trägt an ihrer Außenseite einen Stift, der die Schwingungen der Membran auf eine berußte Trommel zeichnet, die durch Drehung einer Kurbel am Stifte vorbeigeführt wird. Der Apparat ist ein Vorläufer des Phonographen.

A. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 105.
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