[310]Quadermauerwerk, ein vollständig aus Quadern, d.h. aus größeren parallelepipedisch bearbeiteten Hausteinen oder künstlichen Steinen hergestelltes Mauerwerk. Bezüglich des Verbandes s. Quaderverband.
L. v. Willmann.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 310.