[326] Quermarkenfeuer, die Grenze des nutzbaren Bereichs von Richtfeuern anzeigende Feuer.
Soweit sie den Uebergang aus einer Kursrichtung in eine dieselbe annähernd querende anzeigen, sind die Quermarkenfeuer Leitfeuer oder Richtfeuer, gegebenenfalls mit Rückpeilung.