[347] Rädergehänge ist eine in Fig. 1 schematisch dargestellte Vorrichtung, durch welche die Drehung von einem Zahnrade 1 mit einer im fetten Gestell α gelagerten Achse A durch die Zahnräder 2, 3, 4 auf ein Zahnrad 5 mit beweglicher Achse C übertragen wird, so daß während beliebiger Lagenänderung dieser beweglichen, zu sich selbst parallel bleibenden Achse C die Drehung des Rades 5 um dieselbe in bezug auf das Gestell α nicht beeinflußt wird.
Zu diesem Zwecke sind die Glieder A B, B C, welche die Radachsen tragen, durch die Achse B gelenkig verbunden und die drei Räder 1, 3, 5 mit gleicher Zähnezahl versehen; seiner wird durch die Zwischenräder 2, 4 die Bewegung der Räder 1, 3, 5 vermittelt. Die Räder 2, 4 sind von gleicher oder ungleicher Größe, je nachdem die Glieder A B, B C gleich oder ungleich lang sind [1]. Wenn nun das Rad 1 im festen Gestell α gleichförmig rotiert und die Achse C, soweit es die Beweglichkeit des Knies ABC zuläßt, beliebig bewegt wird, so vollzieht auch, wie in der Kinematik [2] bewiesen wird, das Rad 5 auf der bewegten Achse eine gleiche gleichförmige Drehung in bezug auf das feste Gestell α wie das Rad 1. Wenn in Fig. 2 mit dem Gliede B C durch die Achse C ein Glied C D gelenkig verbunden wird, welches ein mit dem Rade 5 im Eingriff befindliches Rad 6 trägt und in der festen Hülfe H verschiebbar ist, so wird während der Verschiebung des Gliedes C D die gleichförmige Drehung vom Rade 1 auf Rad 6 in entsprechendem umgekehrtem Verhältnis der Radhalbmesser übertragen. In dieser letzten Gestaltung wird das Rädergehänge bei den Spinnmaschinen zur Uebertragung der rotierenden Bewegung der Triebwelle nach den auf- und niedergehenden Spulen angewendet.
Literatur: [1] Redtenbacher, Bewegungsmechanismen, Mannheim 1857, S. 3. [2] Burmester, L., Lehrbuch der Kinematik, Bd. 1, S. 512, Leipzig 1888.
Burmester.