[347]Ränderstuhl ist ein Wirkstuhl, welcher außer der gewöhnlichen Nadelreihe noch eine zweite, der ersteren entgegenstehende Nadelreihe enthält; zur Herstellung von Rechts- und Rechtsware (speziell Ränderware; s. Wirkerei).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 347.