Rüttelschuh

[529] Rüttelschuh oder Schüttelschuh, Einrichtung zum gleichmäßigen Eintragen des Gutes, z.B. eine zwischen dem Zulauftrichter und dem Läuferauge eines Mahlgangs (s.d.) hängende, gegen die Wagerechte geneigte flache Schale, die das Mahlgut aus dem Zulauftrichter empfängt und es vermöge einer ihr erteilten Schüttelbewegung in gleichmäßigem Strahle in das Läuferauge streut.

Arndt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 529.
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