[346] Radstand (Achsstand), die Entfernung der äußersten Achsen eines Eisenbahnfahrzeuges voneinander.
Der feste Radstand eines Eisenbahnfahrzeuges maßgebend für die Zulässigkeit des Durchfahrens mehr oder weniger stark gekrümmter Bahnstrecken ist der Abstand derjenigen am weitesten voneinander entfernten Achsen, die keine Kurvenbeweglichkeit (Lenkachsen, Drehgestelle) besitzen (vgl. Bd. 3, S. 300). Dieser darf z.B. nach der deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung bei neuen Fahrzeugen 4,5 m nicht übersteigen. Anderseits darf der Radstand, um die sichere Führung im Gleis nicht zu gefährden, nach der Technischen Einheit (Bd. 3, S. 280) für neue Wagen, nach der deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und den Technischen Vereinbarungen (Bd. 3, S. 281) allgemein nicht unter 2,5 m betragen. Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen unterscheidet man vom Radstand der Fahrzeuge den der Drehgestelle. Mit Rücksicht auf die Krümmungen der Bahnstrecken ist der zulässige größte Radstand auf zahlreichen deutschen Bahnen unbeschränkt, beträgt im übrigen auf den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen 2,97,2 m, auf den französischen Hauptbahnnetzen 7,359,0 m, auf den belgischen Bahnen 5,57,0 m, auf den italienischen Staatsbahnen meist 5,0 m, auf den dänischen Bahnen 4,06,0 m, auf den norwegischen und schwedischen Bahnen 5,06,0 m u.s.w.
Literatur: Roll, Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, Wien 1894, S. 2738. Wegen weiterer Literatur vgl. Eisenbahnwagen, Lenkachsen, Lokomotive.
Cauer.