Ruhelehre

[529] Ruhelehre, eine zur Nachprüfung bezw. Feststellung der zentralen Lage der Lagerfläche eines Gewölbes oder Mauerbogens im Mittelpunkt der Wölblinie zu befestigende Schnur.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 529.
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