Schalträder

[598] Schalträder, zwei derartig mit Zähnen versehene, ineinander greifende Räder, daß durch stetige Umdrehung des einen Rades dem zugehörigen andern Rade eine sich wiederholende ruckweise Drehung erteilt und daß ferner dieses Rad während der Zeit nach je einer ruckweisen Drehung bis zur folgenden in Ruhe gehalten wird, wie z.B. bei dem Einzahnrad (s.d.) mit dem zugehörigen Malteserkreuzrad, die zwei ineinander greifende Schalträder bilden; vgl. Kaiser, Schalträder (D.R.P. Nr. 30460).

Burmester.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 598.
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