[14] Schweißgraben, Sickergraben, Seitengraben, welcher das von einem mehr oder weniger hoch gelegenen natürlichen Wasserlaufe oder einem Kanäle auf das niedere angrenzende Gelände und in diesem durchsickernde Wasser aufnimmt und einem natürlichen Wasserlaufe zuführt. Das Gefälle der Schweißgräben soll nicht kleiner als 1/1500 sein.
Pachnik.