Segel

[38] Segel, bei der Binnenschiffahrt auf Seen und Strommündungen dient es zur Unterstützung des Schiffahrtsbetriebes (s. Fluß- und Kanalschiffahrt),[38] und zwar des Treibens talab oder des Leinenzuges, zuweilen auch auf Flüssen und Kanälen. Bei der Talfahrt (mit der Strömung) benutzt man das Segel mitunter zum Lenken des Fahrzeuges statt des fast unwirksamen Steuerruders; doch ist das Segeln flußab auf einzelnen Strömen, wie z.B. der Weser, wegen Gefährdung von Fähranstalten, Brücken und Schiffen verboten; s.a. Besegelung.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 38-39.
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